Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und versichert sind, werden die Behandlungskosten vollständig vom Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport (VWS) erstattet. Bringen Sie dazu bitte Ihre Versicherungskarte oder Ihren Versicherungsnachweis sowie einen gültigen Ausweis mit. Falls Sie diese Dokumente nicht besitzen, können Sie beim Rathaus einen Auszug aus dem Melderegister anfordern und diesen mitbringen.
Wenn Sie nicht offiziell in den Niederlanden wohnen und nicht krankenversichert sind, gehen die Kosten zu Ihren Lasten und müssen vor der Behandlung in bar beglichen werden.

